Informationen für Behörden

Wie kann das Sachkundezentrum Ost Behörden unterstützen?
Das Sachkundezentrum Ost steht Behörden als verlässlicher Partner mit spezifischem Fachwissen über Haltung, Pflege, Zucht und gesundheitlichen Anforderungen von Zierfischen, Reptilien und Amphibien zur Seite.
Wir können Ihre Behörde in folgenden Bereichen unterstützen:
Fachliche Begutachtung und Beratung:
Artgerechte Haltung: Einschätzung, ob Terrarien- und Aquarienhaltungen den gesetzlichen Anforderungen (z. B. Tierschutzgesetz, Gutachten zur Haltung von Reptilien, etc.) entsprechen.
Haltungsparameter: Kontrolle von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wasserqualität, Beleuchtung und Einrichtung in Bezug auf die jeweilige Art.
Artenkenntnis: Bestimmung von Tierarten, auch bei problematischen Fällen (z. B. invasive Arten, gefährliche Tiere, artenschutzrechtlich relevante Arten).
Unterstützung bei Vollzug und Kontrolle:
Begleitung bei Kontrollen: Teilnahme an behördlichen Überprüfungen in Tierhandlungen, bei Züchtern oder Privathaltern.
Bewertung von Verstößen: Fachliche Stellungnahmen bei Verdacht auf tierschutzwidrige Haltungsbedingungen.
Beschlagnahmung & Unterbringung: Beratung oder direkte Übernahme (derzeit nur für Fische) von beschlagnahmten bzw. sichergestellten Tieren (Quarantäne, fachgerechte Versorgung).
Bestimmung und ggfs. Sicherstellung von Fundtieren: Unterstützung und Beratung, ggfs. Übernahme der Sicherstellung und falls nötig Vermittlungshilfe für Unterbringung
Schulung und Weiterbildung:
Fortbildungen (z.B. für Amtstierärzte, Kontrolleure, Polizei, Feuerwehr, etc.): Spezielle Schulungen zu Haltung, Verhalten und Ansprüchen exotischer Tierarten.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden für typische Probleme (z. B. falsche Ernährung, häufige Krankheiten, unsachgemäße Haltungsbedingungen).
Artenschutz und Rechtliches:
Nachweise & Dokumentation: Unterstützung bei der Überprüfung von Herkunftsnachweisen (CITES-Bescheinigungen).
Sachkundenachweise: Durchführung oder Abnahme von Prüfungen nach §11 TierSchG für gewerbliche Tierhalter und Händler und für Privatpersonen welche durch Auflage nach §16aTierSchG dazu aufgefordert wurden.
Bewertung von Importen und Verkäufen: Fachliche Stellungnahme zu legalen und illegalen Tierimporten.
Öffentlichkeitsarbeit & Prävention:
Informationen von Haltern zur artgerechten Haltung.
Aufklärung über Risiken (z. B. zoonotische Krankheiten, invasive Arten).
Beratung von Bürgern in Streitfällen oder Unsicherheiten bei der Tierhaltung.
